Weitere Entscheidung unten: OLG München, 07.06.2010

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   OLG München, 25.08.2010 - 19 U 2394/10   

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https://dejure.org/2010,73888
OLG München, 25.08.2010 - 19 U 2394/10 (https://dejure.org/2010,73888)
OLG München, Entscheidung vom 25.08.2010 - 19 U 2394/10 (https://dejure.org/2010,73888)
OLG München, Entscheidung vom 25. August 2010 - 19 U 2394/10 (https://dejure.org/2010,73888)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2020 - 16 U 99/20

    RightNow darf vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen

    Ist es aber möglich, dass - aus welchen Gründen auch immer - ein Schaden gar nicht entsteht, fehlt es am berechtigten Interesse des Geschädigten bereits Ersatz zu fordern (vgl. OLG München, Urteil vom 25.08.2010, Az.: 19 U 2394/10, zitiert nach juris).
  • AG Köln, 10.12.2012 - 142 C 348/12

    Außergerichtliche Kosten für Forderungsbeitreibung können nur bei

    Ist es aber möglich, dass - aus welchen Gründen auch immer - ein Schaden gar nicht entsteht, fehlt es am berechtigten Interesse des Geschädigten bereits Ersatz zu fordern ( vgl. OLG München, Urteil vom 25.08.2010 - 19 U 2394/10 - zitiert nach juris).
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   OLG München, 07.06.2010 - 19 U 2394/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,73890
OLG München, 07.06.2010 - 19 U 2394/10 (https://dejure.org/2010,73890)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2010 - 19 U 2394/10 (https://dejure.org/2010,73890)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 19 U 2394/10 (https://dejure.org/2010,73890)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus OLG München, 07.06.2010 - 19 U 2394/10
    Es müssen vielmehr nur solche Aufwendungen des Schadensersatzgläubigers ersetzt werden, die aus seiner Sicht zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 1986, 2243).
  • AG Bremervörde, 16.12.2008 - 5 C 296/08

    Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten zusätzlich zu Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG München, 07.06.2010 - 19 U 2394/10
    Das ist bei einer rein vorgerichtlichen Beauftragung eines Rechtsanwalts z.B. dann nicht der Fall, wenn der Schuldner erkennbar zahlungsunwillig war (Palandt/Grüneberg, BGB, 69. A. 2010, § 286 Rnr. 45; AG Bremervörde, NJW 2009, 1615, m. abl. Anm. Mayer).
  • LG Dortmund, 01.04.2011 - 3 S 2/10

    Rechtsanwalt muss die Erfolgsaussichten der Durchsetzung eines Anspruches prüfen

    Soweit der Auftrag dahingegen von vornherein auf eine zumindest bedingte Prozessführung lautet, diente die außergerichtliche Tätigkeit zumindest auch der Vorbereitung der Prozessführung (OLG Hamm, 24 W 23/05 (Blatt 76 und 78 der Akten), OLG München 19 U 2394/10 (Blatt 87 der Akten), Hartmann Kostengesetze, VV 2300 Rd. 3).
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